Eigenschaften, Vorkommen und gesundheitliche Auswirkungen
Radon (Rn 222) ist ein natürliches radioaktives Edelgas und entsteht durch den Zerfall aus Radium (Rn 226) aus der Uran Radium Zerfallsreihe (U 238). Radium und Uran kommen in unterschiedlichen Konzentrationen in allen Böden und Gestein vor.
Radon ist farblos, geruchslos und geschmackslos. Es geht kaum chemische Verbindungen ein, ist jedoch wasser- und fettlöslich.
Die Aktivität wird in Becquerel und Zerfall je Sekunde angegeben (1 Bq = 1/s). Die Radon Aktivitätskonzentration in der Luft wird in Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) angegeben. Die Dosis (Aufnahme von Strahlung) wird in Sievert (Sv) angegeben.
In Deutschland liegt der Jahresmittelwert in der Raumluft bei ca. 50 Bq/m3, dieses entspricht einer Dosis von ca. 1,1 mS. Der Mittelwert der Bodenluft liegt bei ca. 36.000 Bq/m3.
Die radonhaltige Bodenluft gelangt hauptsächlich durch Konvektion (Eintritt durch „Luftritzen“), sowie Diffusion (Eintritt durch Materialien hindurch) in das Gebäude. Exhalationen durch Baumaterialen und Trinkwasser bilden in der Regel einen sehr geringen Prozentsatz.
Radon unterliegt starken jahreszeitlichen Schwankungen. Die Radonbelastung der Raumluft wird zusätzlich von der Lüftungs- und Luftdrucksituation des Gebäudes stark beeinflusst.
Die Halbwertszeit von Radon beträgt 3,8 Tage (HWZ 3,8 d). Die Halbwertszeit ist die Zeit, in der die Hälfte der radioaktiven Kerne zerfällt. Es bedarf folglich 5 Halbwertszeiten, ca.19 Tage, um eine einmalige Radondosis abzubauen.
Beim Zerfall von Radon entstehen weitere radioaktive Zerfallsprodukte. Es handelt sich dabei u.a. um kurzlebige Isotope wie die weiteren Alphastrahler Polonium 218 (HWZ 3 min) und Polonium 214 (HWZ 0,14 ms), sowie die Betastrahler Blei 214 (HWZ 26 min) und Bismut 214 (HWZ 20 min).
Diese Isotope schweben anfangs frei oder mit wenig Wassermolekülen angelagert in der Luft, später binden sie sich größtenteils an sehr feine Staubteilchen. Durch Inhalation machen diese ca. 95% der Lungendosis pro Radon Zerfall aus.
Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) und der IARC (Internationale Krebsforschungsbehörde) haben Radon als für den Menschen krebserzeugenden Schadstoff eingestuft. Ab 100 Bq/m3 ist ein signifikantes Lungenkrebsrisiko nachgewiesen. Jährlich sterben in Deutschland ca.2.000 Menschen durch erhöhte Radongehalte in der Raumluft. Mehr als 90% der Todesfälle treten unterhalb einer Radonaktivitätskonzentration von 200 Bq/m3 auf. Pro 100 Bq/m3 langjähriger Radonaktivitätskonzentration erhöht sich das Lungenkrebsrisiko um ca. 16%.
In Deutschland wird von der WHO und dem Bundesamt für Strahlenschutz ein Richtwert von 100 Bq/m3 ausgesprochen.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung mit Beschluss vom 12.05. 2017 trat zum 01.01.2019 in Kraft.
Radon relevanter Teil insbesondere §123 Kapitel 2, sowie § 154 bei Radonvorsorgegebieten.
Der festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Bq/m3. Als Referenzwert betrachtet man jenen Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Wird dieser Wert überschritten, sollen Maßnahmen ergriffen werden um die Radon Aktivitätskonzentration im Gebäude zu reduzieren.
Bis 2020 sind die Bundesländer verpflichtet worden zu ermitteln in welchen Gebieten besonders hohe Radonaktivitätskonzentrationen zu erwarten sind. Aktuell haben noch nicht alle Bundesländer ihre Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. In den Radonvorsorgegebieten gelten unterschiedliche Regelungen zum Schutz vor Radon, abhängig davon ob es sich um ein Wohngebäude oder um einen Arbeitsplatz handelt.
Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon Pflicht, bei Bestandsgebäuden wird dieser empfohlen.
Bei einer Radonbelastung über 300 Bq/m3 am Arbeitsplatz muss der Arbeitsplatz der zuständigen Strahlenschutzbehörde des Bundeslandes gemeldet werden. Die zu erwartende Strahlendosis muss geschätzt werden, ab 6 mS pro Jahr greifen die Regelungen des beruflichen Arbeitsschutzes. D.b, der Beschäftigte muss vom Arbeitgeber im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz, sowie an der zuständigen Messstelle registriert werden.
Zielsetzung Radonmessung
Die Zielsetzung bei Radonmessungen sind Bewertungsmessungen zur gesundheitlichen Bewertung, Quellensuche zur Ermittlung von Radon Eintrittspfaden, sowie zur (Sanierungs-) Kontrolle bei erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Richtlinien zur Messung von Radon
Für eine gesicherte Einschätzung der Radonbelastung in Gebäuden ist eine Messung unabdingbar. Je nach Zielsetzung der Radonmessung sind unterschiedliche Messmethoden mit variierender Messdauer und dementsprechenden Messgeräten erforderlich.
Folgende Richtlinien regeln u.a. die anzuwendenden Messstrategien bzgl. des Verfahrens, Dauer, sowie Anforderungen an die Messgeräte:
Normenreihe DIN ISO 11655, DIN EN 61577, Leitfaden zur Messung von Radon, Thoron und ihren Zerfallsprodukten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Untersuchung auf Radon (Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V.), u.s.w..
Messmethoden
Orientierende Kurzzeitmessungen, Bewertungsmessungen der Bodenluft und der Raumluft, sowie Materialuntersuchung zur Messung der Radonabgabe bzw. der Exhalationsrate (stündliche Abgabe in Bq je m2 Material).
Orientierende Kurzzeitmessungen zur Abschätzung eines Radonrisikos können im Zeitraum von 7 – 14 Tagen durchgeführt werden, geben allerdings keinen Jahresmittelwert zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos wieder. Punktmessungen im Stundenbereich dienen zur Einschätzung ob eine Radonbelastung gegeben ist, und werden zur Radonquellensuche (Leckage) eingesetzt.
Bewertungsmessungen der Bodenluft erfolgen mittels Bodengassonden und dienen der Beurteilung des geogenen Radonpotentials.
Bewertungsmessungen der Raumluft erfolgen als Langzeitmessung von mindestens 3 Monaten, wobei die Hälfte der Messperiode im Winter, oder während der Heizperiode liegen muss. Zur Überprüfung des Jahresmittelwertes ist eine 12monatige Messung nötig.
Messungen zur Radonabgabe eines Baumaterials erfolgen i.d.R. bei auffälligem Material.