Und wieder einmal gibt es eine neue Bauvorschrift. Seit 2019 müssen die Vorschriften des Strahlenschutzgesetztes eingehalten werden. Diese besagen, dass der Radoneintritt in neu zu errichtenden Gebäuden zu verhindern, oder deutlich zu erschweren ist. Und zwar unabhängig, ob das Bauvorhaben in einem Radonvorsorgegebiet liegt oder nicht.
Wie Sie dieses in der Praxis umsetzen können entnehmen Sie dem Menüpunkt „Radon Konzept“.
Die Radondichtheit Ihres Gebäudes können wir Ihnen als Radonfachperson, nach dementsprechenden Prüfungen, offiziell bescheinigen.
Bauen Sie in einem ausgewiesenem Radonvorsorgegebiet benötigen Sie für die Baugenehmigung, und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen, generell eine Bescheinigung der Radonfachperson.
Wir prüfen vorab über Bodengasmessungen das geogene Radonpotential ihres Baugrunds, und geben Ihnen anhand der Messergebnisse detaillierte Empfehlungen zur Abdichtung ihres Bauprojektes.
Da wir wissen wie eng Bauzeiten sind und wieviel Zeit die Kontrolle der Detailausbildungen kostet, übernehmen wir für Sie die Überwachung der Abdichtungsarbeiten und dokumentieren diese.
Abschließend führen wir Kontrollmessungen der Raumluft durch, damit Sie belegen können, dass Sie unter dem gesetzlich geforderten Wert von 300 Bq/m3 liegen.
Nach erfolgreicher Kontrollmessung erhalten Sie für Ihr Bauvorhaben das Zertifikat „geprüft Radondicht“ mit Angabe aller relevanten Daten.Für Radonsanierungen in Bestandsgebäuden bieten wir Ihnen neben Erstellung des Sanierungskonzeptes auch Gutachten bei fehlgeschlagener Radonsanierung an.